Hintergrund & rechtliche Grundlage
Seit längerem muss für die Herstellung von Aktivchlor, „hergestellt aus Natriumchlorid durch Elektrolyse“, Salz von einem auf der ECHA95-Liste registrierten Lieferanten erfolgen. In der Schweiz ist dies das Salinen-Salz, erhältlich in 10-kg- und 25-kg-Säcken (Nr. 4440 / 4441). Dies wurde in der Biozid-Verordnung 528/2012 festgelegt. Zusätzlich ist nun neben dem „Ausgangsstoff“ Salz auch das Endprodukt Aktivchlor offiziell auf der ECHA-Liste registriert. (ECHA = Europäische Chemikalien-Agentur / European Chemicals Agency)
Zulassungspflicht seit 2022
Seit dem 01. Juli 2022 unterliegen diese Biozide einer europäischen Zulassung. Für alle EU-Mitgliedstaaten ist eine Genehmigung zur Verwendung von Natriumhypochlorit als Desinfektionsmittel erforderlich – dies gilt auch für Länder ausserhalb der EU wie die Schweiz und Grossbritannien. Da Anwender diese Zulassungen nicht selbst beantragen können, sind Hersteller von Elektrolyseanlagen und Salzlieferanten verantwortlich. Ohne CHZN-Zulassung für Natriumchlorid und/oder Elektrolyseanlagen darf kein Aktivchlor im In-Situ-Verfahren hergestellt werden.
SWISS D&W TECH Zulassungen
SWISS D&W TECH hat die zeitlich befristete CHZN-Zulassung bereits erhalten, die Unions-Zulassung soll spätestens im Juli 2025 folgen. Behörden behalten sich das Recht vor, diese bis zu 36 Monate nach dem 01.07.2022 zu erteilen. Unsere Elektrolyseanlagen werden bereits mit CHZN-Nummer ausgeliefert. Ihr Vorteil: Wir haben unser Produkt bereits mit verschiedenen Testverfahren gemäss den geltenden Biozid-Anforderungen prüfen lassen und erfüllen damit schon heute die neuesten Standards.
Dauer & Produktarten
Die Zulassung (Genehmigung) ist auf zehn Jahre befristet und gilt für die Produktarten PT2, PT3, PT4, PT5 und PT11. Schwimmbadwasser gehört zur Kategorie PT2, Trinkwasser zur Kategorie PT5. Mit dieser Zulassung wird eine Verbesserung zum Schutz der Anwender und zugleich der Umwelt angestrebt.
ECHA-Zulassung für Aktivchlor, hergestellt aus Natriumchlorid durch Elektrolyse
Unsere Elektrolyseanlagen und eingesetzten Rohstoffe sind nach ECHA-Biozid-Verordnung 528/2012 zugelassen. Damit erfüllen wir alle aktuellen Anforderungen zum Schutz von Anwendern und Umwelt.
- Aus Natriumchlorid durch Elektrolyse erzeugtes Aktivchlor (früher Aktivchlor: hergestellt durch die Reaktion von unterchloriger Säure und in situ hergestelltem Natriumhypochlorit)
- Aus unterchloriger Säure freigesetztes Aktivchlor (früher Aktivchlor: hergestellt durch die Reaktion von unterchloriger Säure und in situ erzeugtem Natriumhypochlorit)
SWISS D&W TECH AG ist Mitinhaber der ACS BV mit Sitz in Soest NL.
ACS B.V. ist zu gleichen Teilen im Besitz von Aquaox BV, Centrego LTD und SWISS D&W TECH AG, Experten für ECA-Technologie und Anwendungen, um die entsprechenden EU-Biozid-Zulassungen für alle ihre Systeme und Lösungen zu besitzen und die Einhaltung aller aktuellen relevanten Biozid-Regeln und -Vorschriften sicherzustellen.
- EN 973 A, EN 973 B, EN 14805 TYP 1
- EN 14805 TYP 2
- EN 16370 TYP 1, EN 16370 TYP 2
- EN 16401 TYP 1, EN 16401 TYP 2.01 TYP 2
Salz als Vorläufersubstanz
Produktarten - Biozidproduktarten
PT 1 - Menschliche Hygiene:
Bei den Produkten dieser Produktart handelt es sich um Biozidprodukte, die für die menschliche Hygiene verwendet und hauptsächlich zum Zwecke der Haut- oder Kopfhautdesinfektion auf die menschliche Haut bzw. Kopfhaut aufgetragen werden oder damit in Berührung kommen.
PT 2 - Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind:
Produkte zur Desinfektion von Oberflächen, Stoffen, Einrichtungen und Möbeln, die nicht für eine direkte Berührung mit Lebens- oder Futtermitteln verwendet werden. Die Anwendungsbereiche umfassen unter anderem Schwimmbäder, Aquarien, Badewasser und anderes Wasser, Klimaanlagen sowie Wände und Böden sowohl im privaten als auch im öffentlichen und industriellen Bereich und in anderen für eine berufliche Tätigkeit genutzten Bereichen. Produkte zur Desinfektion von Luft, nicht für den menschlichen oder tierischen Gebrauch verwendetem Wasser, chemischen Toiletten, Abwasser, Krankenhausabfall und Erdboden. Als Algenbekämpfungsmittel für Schwimmbäder, Aquarien und anderes Wasser sowie für zur Sanierung von Baumaterial verwendete Produkte. Produkte als Zusatz in Textilien, Geweben, Masken, Farben und anderen Gegenständen oder Stoffen, um behandelte Waren mit Desinfektionseigenschaften herzustellen.
PT 3 - Hygiene im Veterinärbereich:
Produkte für die Hygiene im Veterinärbereich wie Desinfektionsmittel, desinfizierende Seifen, Produkte für Körper- und Mundhygiene oder mit antimikrobieller Funktion. Produkte zur Desinfektion von Materialien und Oberflächen im Zusammenhang mit der Unterbringung oder Beförderung von Tieren.
PT 4 - Lebens- und Futtermittelbereich:
Produkte zur Desinfektion von Einrichtungen, Behältern, Besteck und Geschirr, Oberflächen und Leitungen, die im Zusammenhang mit der Herstellung, Beförderung, Lagerung oder dem Verzehr von Lebens- oder Futtermitteln (einschließlich Trinkwasser) für Menschen und Tiere Verwendung finden. Produkte zur Imprägnierung von Stoffen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen können.
PT 5 - Trinkwasser:
Produkte zur Desinfektion von Trinkwasser für Menschen und Tiere.
PT 11 - Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verfahrenssystemen :
Produkte zum Schutz von Wasser und anderen Flüssigkeiten in Kühl- und Verfahrenssystemen gegen Befall durch Schadorganismen wie z. B. Mikroben, Algen und Muscheln. Diese Produktart umfasst nicht Produkte zur Desinfektion von Trinkwasser oder von Wasser für Schwimmbäder.