ECHA-Zulassung für Aktivchlor, hergestellt aus Natriumchlorid durch Elektrolyse


Seit längerem muss für die Herstellung von Aktivchlor, «hergestellt aus Natriumchlorid durch Elektrolyse», Salz von einem auf der ECHA95-Liste registriertem Lieferant erfolgen. In der Schweiz ist das Salinen Salz, dass Salz ist in 10kg und 25kg Säcke mit der Nummer 4440 / 4441 erhältlich. ECHA steht für: Europäische Chemikalien-Agentur / European Chemicals Agency)

Dies ist so in der Biozid-Verordnung 528/2012 festgelegt worden.

Zusätzlich ist jetzt neben dem «Ausgangsstoff» Salz, auch das Endprodukt Aktivchlor, «hergestellt aus Natriumchlorid durch Elektrolyse» offiziell auf der ECHA-Liste registriert.

Dies bedeutet, dass ab den 01. Juli 2022, diese Biozide einer europäische Zulassung unterliegt. Es benötigt also für alle EU-Mitgliedstaaten eine Zulassung für die Verwendung von Natriumhypochlorit als Desinfektionsmittel. Dies gilt auch für Länder ausserhalb der EU, zum Beispiel die Schweiz und Gross-Britannien.

Da es schlicht weg unmöglich ist, dass jeder Anwender sich selber so eine oder mehrere Zulassungen beantragt, sind nun die Hersteller von Elektrolyseanlagen und Salzlieferanten gefordert.

Es gilt, ohne CHZN-Zulassung für Natriumchlorid und/oder Elektrolyseanlage darf ab dem 01. Juli 2022 kein Aktivchlor im InSitu-Verfahren hergestellt werden.

SWISS D&W TECH hat die zeitliche Zulassung (CHZN) bereits erhalten, die Unions-Zulassung sollte nicht später als im Juli 2025 folgen. Die Behörden behalten sich das Recht vor, die Unions-Zulassung bis zu 36 Monaten nach dem 01.07.2022 auszusprechen.  SDWT-Elektrolyseanlagen werden bereits mit dieser CHZN-Nummer ausgeliefert.

Ihr Vorteil, wir haben bereits mittels diversen Testverfahren das Produkt aus unseren Anlagen, gemäss den geltenden Biozid-Anforderungen, prüfen lassen und erfüllen somit bereits heute, die neusten Anforderungen.  

Diese Zulassung, auch Genehmigung genannt, ist auf zehn Jahre befristet und gilt für die Produktarten PT2, PT3, PT4, PT5 und PT11.

Schwimmbadwasser ist der PT2, Trinkwasserwasser der PT5 eingeordnet.

Mit dieser Zulassung wird eine Verbesserung zum Schutz der Anwender aber auch der Umwelt angestrebt.

SWISS D&W TECH AG ist Mitinhaber der
ACS BV mit Sitz in Soest NL.


ACS B.V. ist zu gleichen Teilen im Besitz von Aquaox BV, Centrego LTD und SWISS D&W TECH AG, Experten für ECA-Technologie und Anwendungen, um die entsprechenden EU-Biozid-Zulassungen für alle ihre Systeme und Lösungen zu besitzen und die Einhaltung aller aktuellen relevanten Biozid-Regeln und -Vorschriften sicherzustellen.

ACS BV YOUR SPECIALIST FOR ELECTROLYSIS SYSTEMS AND MORE (acs-disinfection.com)

ACS B.V. besitzt die entsprechenden EU-Zulassungen für Biozide in den Kategorien:
  • Aus Natriumchlorid durch Elektrolyse erzeugtes Aktivchlor (früher Aktivchlor: hergestellt durch die Reaktion von unterchloriger Säure und in situ hergestelltem Natriumhypochlorit)
  • Aus unterchloriger Säure freigesetztes Aktivchlor (früher Aktivchlor: hergestellt durch die Reaktion von unterchloriger Säure und in situ erzeugtem Natriumhypochlorit)

Salz als Vorläufersubstanz

Bitte beachten Sie, dass Sie gemäß BPR 528/2012 konformes Salz nach einer der folgenden Verordnungen verwenden müssen:
  • EN 973 A, EN 973 B, EN 14805 TYP 1
  • EN 14805 TYP 2
  • EN 16370 TYP 1, EN 16370 TYP 2
  • EN 16401 TYP 1, EN 16401 TYP 2.01 TYP 2

Produktarten - Biozidproduktarten 

Produktarten - ECHA (europa.eu)

PT 1

Menschliche Hygiene: 
Bei den Produkten dieser Produktart handelt es sich um Biozidprodukte, die für die menschliche Hygiene verwendet und hauptsächlich zum Zwecke der Haut- oder Kopfhautdesinfektion auf die menschliche Haut bzw. Kopfhaut aufgetragen werden oder damit in Berührung kommen.

PT 2

Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind: 
Produkte zur Desinfektion von Oberflächen, Stoffen, Einrichtungen und Möbeln, die nicht für eine direkte Berührung mit Lebens- oder Futtermitteln verwendet werden. Die Anwendungsbereiche umfassen unter anderem Schwimmbäder, Aquarien, Badewasser und anderes Wasser, Klimaanlagen sowie Wände und Böden sowohl im privaten als auch im öffentlichen und industriellen Bereich und in anderen für eine berufliche Tätigkeit genutzten Bereichen.

Produkte zur Desinfektion von Luft, nicht für den menschlichen oder tierischen Gebrauch verwendetem Wasser, chemischen Toiletten, Abwasser, Krankenhausabfall und Erdboden.

Als Algenbekämpfungsmittel für Schwimmbäder, Aquarien und anderes Wasser sowie für zur Sanierung von Baumaterial verwendete Produkte.

Produkte als Zusatz in Textilien, Geweben, Masken, Farben und anderen Gegenständen oder Stoffen, um behandelte Waren mit Desinfektionseigenschaften herzustellen.




PT 3

Hygiene im Veterinärbereich:
Produkte für die Hygiene im Veterinärbereich wie Desinfektionsmittel, desinfizierende Seifen, Produkte für Körper- und Mundhygiene oder mit antimikrobieller Funktion.

Produkte zur Desinfektion von Materialien und Oberflächen im Zusammenhang mit der Unterbringung oder Beförderung von Tieren.


PT 4

Lebens- und Futtermittelbereich: 
Produkte zur Desinfektion von Einrichtungen, Behältern, Besteck und Geschirr, Oberflächen und Leitungen, die im Zusammenhang mit der Herstellung, Beförderung, Lagerung oder dem Verzehr von Lebens- oder Futtermitteln (einschließlich Trinkwasser) für Menschen und Tiere Verwendung finden.

Produkte zur Imprägnierung von Stoffen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen können.

PT 5

Trinkwasser: 
Produkte zur Desinfektion von Trinkwasser für Menschen und Tiere.

PT 11

Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verfahrenssystemen : 
Produkte zum Schutz von Wasser und anderen Flüssigkeiten in Kühl- und Verfahrenssystemen gegen Befall durch Schadorganismen wie z. B. Mikroben, Algen und Muscheln.

Diese Produktart umfasst nicht Produkte zur Desinfektion von Trinkwasser oder von Wasser für Schwimmbäder.